Wichtiger Hinweis für Aal-Angler
10. 04. 2024
Wichtiger Hinweis für unsere Angler auf Aale:
Nach einer neuen gesetzlichen Regelung sind Aale durch einen die Wirbelsäule durchtrennenden Stich hinter dem Kopf und sofortiges Herausnehmen der Eingeweide einschließlich des Herzens zu töten/schlachten.
Nummer 21 der aktuellen Richtlinien gilt deshalb nicht für das Ausnehmen von Aalen.
Neufassung Nr. 21: Unbeaufsichtigte Angeln im Wasser zu belassen, Fangzusammenlegungen, das Ausnehmen der Fische am Gewässer (Ausnahme: Aal), sowie das Einbringen von Fischinnereien ist strengstens verboten.