Richtlinien - Ergänzung für Jugendliche
Für Jugendliche gelten die im nachstehenden pdf-Dokument aufgeführten ergänzenden Richtlinien:
[Richtlinien Jugend (Stand 2013):]
Ergänzung Hegemaßnahmen für Jugend lt. Beschluss Vorstandschaft vom 01.05.2019:
Im Galgenweiher (Gabrielweiher 2) gefangene Störe sollen nicht in den Galgenweiher zurückgesetzt, sondern in den Gabrielweiher 1 umgesetzt werden.
Wichtiger Hinweis wegen Corona-Beschränkungen - Hinweise des LFV Bayern - Stand 6. Mai 2020:
Das Angeln ist zwar weiterhin erlaubt, allerdings nach wie vor alleine, oder in Begleitung einer im Haushalt lebenden Person. Ansonsten ist, wie auch für den Alltag verordnet, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Im Falle eines nötigen Eingreifens vonseiten der Aufsicht, besteht ein erhöhtes Risiko, selbst den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 Metern nicht einhalten zu können. Da in der aktuellen Situation jedes vermeidbare Risiko vermieden werden muss, ist eine Begleitung eines Jungfischers derzeit leider nicht möglich.